Ihr Gewerbe in guter Lage?

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Laut Stadtplanungsamt ist das Grundstück teilbar. Es ist im hinteren Bereich mit einem EFH und im vorderen Bereich mit einer Grenzbebauung wie der Nachbarbaukörper bebaubar. Im Ganzen ist das GS mit einem MFH bebaubar. Auch Gewerbe ist hier möglich.


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eingetragen am 13.10.2009 - 10:10 uhr | 17 mal angesehen |
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